AGB



Allgemeine Reisebedingungen


01. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt. Wir empfehlen bei allen Reisen den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung.


02. Bezahlung
Mit Vertragsschluss kann eine Anzahlung gefordert werden, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlungen spätestens bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig.


03. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters unter Berücksichtigung der Landesüblichkeit sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.


04. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertagsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, sich unter bestimmten, in seinen Reisebedingungen in einzelnen anzugebenden Voraussetzungen, eine nachträgliche Änderung des Reisepreises vorzubehalten, sofern zwischen Reisebestätigung und vertraglich vorgesehenem Antritt der Reise mehr als vier Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Kunden bis spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt darüber in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Der Kunde ist berechtigt, ohne Zahlung eines Entgeltes vom Reisevertrag zurückzutreten.


05. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen. Der Reiseleistungen zu berücksichtigen.

5.2. Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt:        20% des Reisepreises (mind. 26,- €)
ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt:        40% des Reisepreises
ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt:        60% des Reisepreises
ab 09. bis 05. Tag vor Reiseantritt:        80% des Reisepreises
ab 04. Tag vor Reiseantritt
und bei Nichterscheinen am Anreisetag:                  100% des Reisepreises

Bei Eintrittskarten zu Musicals, Konzerten, Fußballspielen, Oper- oder Theatervorstellungen usw. werden beim Reiserücktritt des Kunden grundsätzlich 100% Stornokosten berechnet. Der Reiseveranstalter wird versuchen die zurückgegebenen Eintrittskarten weiterzuverkaufen. Der Erlös wird Ihnen abzüglich einer Bearbeitungsgebühr erstattet.

5.3. Bei Buchungen von Pauschalreisen, Sonderflugreisen und Kreuzfahrten gelten die besonderen Reisebedingungen der jeweiligen Reiseveranstalter. Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), kann der Reiseveranstalter bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben. Umbuchungsgebühr bis 22. Tag vor Reiseantritt 16,- €. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 5.1. und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

5.4. Bis zum Reisebeginn kann der Kunde sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehende tatsächliche Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Der Reiseveranstalter kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

5.5. Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter vom Kunden die tatsächlich entstanden Mehrkosten verlangen.


06. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt, oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


07. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muß sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindesteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindesteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon In Kenntnis setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, daß die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten.
c) bis 4 Wochen vor Reiseantritt
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für die Reise so gering ist, daß die dem Reiseveranstalter im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde.
Ein Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn er die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn er dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot des Reiseveranstalters keinen Gebrauch macht.


08. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zu Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfaßt, den Reisenden zurückbefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zu Last.


09. Haftung der Reiseveranstalter
9.1. Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht einer ordentlichen Kaufmanns für:
a) die gewünschte Reisevorbereitung
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen
9.2. Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.
9.3. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt der Reiseveranstalter insoweit Fremdleistungen, sofern er in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweist. Er haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen sind.


10. Gewährleistung
A. Abhilfe
Wir die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, daß er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
B. Minderung der Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reise kann der Reise eine entsprechende Herabsetzung der Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zum Zeitpunkt des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterläßt, den Mangel anzuzeigen.
C. Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wen dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
D. Schadenersatz
Sofern der Reiseveranstalter einen Umstand zu vertreten hat, der zu einem Mangel der Reise führt, kann der Reisende Schadenersatz verlangen.


11. Beschränkung der Haftung
11.1. Die Haftung des Reiseveranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist
11.2. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann.


12. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterläßt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.


13. Ausschluß von Ansprüchen auf Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn wer ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Reisenden verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Körperverletzung oder Tötung des Reisenden verjähren drei Jahre nach Beendigung der Reise.


14. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Sofern es dem Reiseveranstalter möglich ist, wird er den Kunden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren.
Der Reiseveranstalter haftet auch nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, daß der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn Sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalter vorliegt. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, Informationen über Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, die ihm bekannt sind oder die von den zuständigen Stellen der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht werden und ihm in angemessener Zeit zur Kenntnis gelangen konnten, an den Reisenden weiterzuleiten. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden nicht eingehalten werden oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, so daß der Reisende deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Reisenden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.


15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat die nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zu Folge.


16. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

Reisegepäck: Für die Beförderung im Bus ist pro Person 1 Koffer vorgesehen. Die Mitnahme des Reisegepäcks erfolgt auf eigene Gefahr des Reisenden. Wir übernehmen keine Haftung für Diebstahl und Einbruch. Versicherung: Zu Ihrer Sicherheit empfehlen wir Ihnen den Abschluß einer Reiserücktritt-, Reisegepäck-, Reise-Unfall-, Reise-Kranken- und Reise-Haftpflichtversicherung. Diese Versicherungen können bei uns eingebucht werden. Wir beraten Sie dabei gern.  Eine Reiserücktrittskostenversicherung kann nur innerhalb von einer Woche nach Reiseanmeldung abgeschlossen werden.
Kundenkartei: Die Adressen der Kunden, die Ihre Reise direkt bei dem Veranstalter buchen, werden im Rahmen des EDV-Systems automatisch in eine Kundenkartei übernommen, die ausschließlich Werbezwecken dient. Das Einverständnis des Kunden wird hierfür vorausgesetzt. Wünscht ein Kunde jedoch nicht in diese Kartei übernommen zu werden, so hat er dies schriftlich bei dem Veranstalter einzureichen. Nach Eingang dieses Schreibens wird seine Adresse gelöscht.


17. Sicherungsschein
Unsere Reisen sind gemäß § 651k (1).(3) BGB lt. Vertrag mit der R + V-Versicherung insolvenzversichert. Hierin ist die Verpflichtung zur Rückzahlung vertragsgerecht erbrachter und noch nicht verbrauchter Reisepreiszahlungen bei Ausfall der Reiseleistungen sowie für die Verpflichtung zur Erstattung notwendiger Aufwendungen, die dem Reisekunden infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters für die Rückreise entstehen, versichert.


18. Reiseveranstalter:
Reisebüro Happ GmbH & Co. KG
Hauptstraße 19
36103 Flieden
Tel.: 06655-96520     FAX: 06655-965210


Stand: 24.11.2008